Hausordnung

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Hausordnung dient zum Schutz der Interessen aller Gäste (im weiteren Text: Camper) im Campingplatz.

2. Mit diesen Regeln werden den Campern die Verhaltenspflichten bei jeder Nutzung der Dienstleistungen im Campingplatz sowie die Art und Weise der Verwendung der Geräte und Ausstattung im Campingplatz vorgeschrieben. 

3. Die Verwaltung des Campingplatzes Lighthouse bittet die geschätzten Gäste sich an diese Hausordnung, zum Schutze der gemeinsamen Interessen, zu halten. 

II. ANMELDUNG UND ABMELDUNG

1. Bei der Ankunft im Campingplatz ist der Camper verpflichtet, sich an der Rezeption des Campingplatzes anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Camper verpflichtet, die persönlichen Dokumente aller Personen, die sich im Campingplatz aufhalten, für die Registrierung im Gästebuch, abzugeben. Im Campingplatz können nur Gäste und Campingausrüstung untergebracht werden, die an der Rezeption angemeldet sind. Das Personal des Campingplatzes behält sich das Recht vor, die Stellplätze täglich zu kontrollieren und die Gäste zu identifizieren.

2. Dem Camper wird bei der Anmeldung eine Magnetkarte für die Eingangs- und Ausgangsrampe übergeben. Die Karte, die nur für ein angemeldetes Fahrzeug gültig ist, dient zum Betreten und Verlassen des Campingplatzes sowie zur Benutzung der Sanitäranlagen. Die Karte gut aufbewahren und vor Verlust und Beschädigungen schützen. Sollte der Gast diese verlieren oder beschädigen, wird ihm die Ausgabe einer neuen Karte laut gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.

3. Die Anmeldung neuer Gäste ist von 12:00 bis 21:30 Uhr möglich. Die Gäste, die später anreisen, müssen bis zum nächsten Tag um 7:30 Uhr auf dem Nachtparkplatz warten. Das Parken auf dem Nachtparkplatz wird laut gültiger Preisliste berechnet.  

4. Die Abmeldung der Gäste ist bis um 12:00 Uhr möglich. Falls die Gäste den Campingplatz vor 7:30 Uhr verlassen möchten, müssen Sie auf dem Nachtparkplatz parken und die Rechnung am Tag zuvor begleichen.

5. Vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes muss der Gast seinen Aufenthalt im Campingplatz abmelden und die Rechnung für die geleisteten Dienstleistungen und Gebühren bezahlen. 

6. Besuche sind nur nach Anmeldung an der Campingrezeption gestattet. Besuche, die länger als zwei Stunden dauern, werden laut gültiger Preisliste des Campingplatzes berechnet. Besucher sind verpflichtet am Eingang ein gültiges persönliches Dokument abzugeben und ihr Zutritt zum Campingplatz wird ausschließlich vom Personal der Campingrezeption genehmigt. Besucher müssen ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz am Eingang des Campingplatzes abstellen. 

7. Der Zutritt oder das Betreten des Campingplatzes von unangemeldeten Personen ist untersagt. 

8. Auf dem Stellplatz können gleichzeitig maximal sechs Personen untergebracht werden. 

III. NUTZUNG DER CAMPINGEINHEITEN

1. Den Standort für die Campingausrüstung und Unterbringung des Fahrzeugs des Campers legt das Rezeptionspersonal des Campingplatzes, abhängig von den verfügbaren Campingeinheiten innerhalb des Campingplatzes, fest.

2. Das Campen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet (gekennzeichnete Campingeinheiten).

3. Dem Camper ist es untersagt, den Campingstellplatz willkürlich ohne die Erlaubnis des Personals der Campingrezeption zu ändern.

4. Das Parken (kurz und lang) von Fahrzeugen auf den Straßen im Campingplatz ist untersagt.

5. Vor dem Verlassen des Campingplatzes ist der Camper verpflichtet, den Stellplatz in seinen ursprünglichen Zustand zu ordnen. 

6. Eltern und andere Erwachsene haften in vollem Umfange für Schäden, die von Minderjährigen an anderen Personen oder Gegenständen im Campingplatz verursachen. Erwachsene sind für das Benehmen der Minderjährigen verantwortlich, vor allem was die Ruhestörung im Campingplatz betrifft. 

7. Die Einzäunung der gewählten Campingeinheit, das Graben von Kanälen und das Aufstellen anderer fixer Vorrichtungen sowie jegliche andere willkürliche Veränderungen der Umgebung, das Zerstören von Pflanzen, Bäumen und Setzlingen sind untersagt. 

8. Hundehalter sind verpflichtet ihre Haustiere an der Rezeption anzumelden. Sie sind verpflichtet Hunde an der Leine zu führen und diese auf ihrem Stellplatz anzubinden. Der Besitzer trägt die komplette Verantwortung für jegliche Schäden, die durch seinen Hund verursacht sind. 

9. Die Maximale Fahrgeschwindigkeit innerhalb des Campingplatzes beträgt 10km/h. Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang vor anderen Fahrzeugen. 

IV. NUTZUNG DER CAMPINGAUSRÜSTUNG

1. Dem Camper stehen elektrische und kommunale Geräte sowie die Ausrüstung zur Verfügung. Der Camper ist verpflichtet, die Geräte und die Ausrüstung ordnungsgemäß und zu den dafür bestimmten Zwecken zu verwenden.

2. Die Verwendung von elektrischen Geräten (Herd, Kühlschrank, Klimaanlage etc.),  die nicht für den Campinggebrauch standardisiert sind, ist untersagt.

3. Das Waschen des Geschirrs und der Wäsche ist nur in den dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten erlaubt.

4. Im Campingplatz ist es verboten das Auto zu waschen, Motoröl an Fahrzeugen  zu wechseln u.a.

5. Waschbecken, Becken, Duschen und Toiletten müssen auf die richtige und die dafür vorhergesehen Weise benutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Sanitäranlagen für die gemeinsame Nutzung aller Camper vorgesehen sind.

6. Der Anschluss und das Trennen von der elektrischen Stromversorgung (Verteilerschrank) kann ausschließlich von einer autorisierten Person des Campingplatzes durchgeführt werden. 

V. SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN UND VERANTWORTUNG BEI VERLETZUNGEN IM CAMPINGPLATZ

1. Der Gast ist verpflichtet sich um sein Eigentum und seine Gegenstände im Campingplatz zu kümmern. 

2. Die Verwaltung des Campingplatzes Lighthouse trägt keine Verantwortung für:

– das Verschwinden, die Entfremdung oder den Diebstahl von Gegenständen, Geräte oder Campingausrüstung;

– für Folgen, die aus der Verwendung der öffentlichen Geräte und Ausrüstung im Campingplatz hervorgehen, die der Gast auf eigene Verantwortung benutzt;

– für Verletzungen oder andere Folgen von Stürzen oder Verletzungen im Campingplatz;- für Folgen an Personen oder Gegenständen, die durch Unwetter oder andere äußeren Ursachen verursacht werden, auf die man keinen Einfluss hat;

– für Folgen, die durch defekte Installationen, Campingausstattung oder Geräte verursacht sind. 

3. Diverse Schäden, defekte Installationen und Ausstattung sowie jegliche Nichteinhaltung der Hausordnung müssen die Gäste an der Rezeption des Campingplatzes melden. 

4. Der Campingplatz haftet nicht für entstandene Schäden oder beschädigte Sachen, die im Besitz des Campers sind, sowie auch nicht für Unfälle oder Verletzungen im Campingplatz, die durch die persönliche Fahrlässigkeit des Campers verursacht sind. 

5. Sollten Sie verlorene Gegenstände finden, bitten wir Sie dies sofort an der Rezeption zu melden und abzugeben. 

6. Gästen, die sich nicht an die Hausordnung halten, sowie solche, die die öffentliche Ordnung im Campingplatz oder andere Gäste mit ihrem Verhalten stören, wird die Unterkunft im Campingplatz abgesagt. 

VI. UMWELTSCHUTZ IM CAMPINGPLATZ 

1. Gäste sind verpflichtet auf dem Stellplatz, in den Sanitäranlagen sowie im ganzen Campingplatz für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. 

2. Das Abwasser aus dem Wohnmobil muss in einem Behälter gesammelt und nicht ins Erdreich abgelassen werden.  

3. Feste Abfälle müssen die Gäste in den Abfallbehältern entsorgen, die ihnen im Campingplatz zur Verfügung stehen. Es ist verboten festen Abfall außerhalb der dafür vorhergesehenen Behälter liegenzulassen oder wegzuwerfen. 

5. Haustierhalter sind verpflichtet den Haustierkot aufzuheben, den Ort zu säubern und ihn in den dafür vorhergesehenen Containern für Haustierkot zu entsorgen. 

6. Die Camper sind verpflichtet die Pflanzen und Grünanlagen im Campingplatz zu schützen.

7. Es ist verboten Äste abzubrechen, diese zu beschädigen (mit Nägel durchstechen) oder Bäume zu fällen. 

VII. ÖFFENTLICHE RUHE UND ORDNUNG IM CAMPINGPLATZ

1. Die Gäste sind verpflichtet, die öffentliche Ruhe und Ordnung im Campingplatz zu respektieren. 

2. Die Nachtruhe im Campingplatz dauert von 23:00 bis 07:00 Uhr. In diesem Zeitraum ist den Campern verboten, ihre Campingausrüstung auf dem Stellplatz aufzustellen oder diese zu räumen, um den Campingplatz mitten in der Nacht zu verlassen. 

3. Während der Dauer der Nachtruhe im Campingplatz dürfen keine Kraftfahrzeuge oder Motoräder benutzt werden. In diesem Zeitraum ist es den Campern nicht gestattet, Radio, TV, CD Player oder Musikinstrumente zu verwenden, sowie zu singen oder laut zu kommunizieren, so dass dies die anderen Gästen und Ihre Nachbarn im Campingplatz stören würde. Zudem wird geraten, sich auch an die Nachmittagsruhezeit zwischen 13:00 und 16:00 Uhr zu halten. 

VIII. BRANDSCHUTZ

1. Der Campingplatz ist mit Feuerlöscheinrichtungen und -geräten ausgestattet, die von allen Campern und die von der Verwaltung des Campingplatzes organisierten Feuerlöschteams unbedingt verwendet werden können.

2. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind, außer in standardisierten Grills, verboten. In Fällen, in denen eine objektive Brandgefahr besteht, ist jegliches offenes Feuer verboten.

3. Es ist verboten leicht entflammbare Brennstoffe, Sprengstoffe u.a. mitzubringen.

4. Im Falle eines Brandes im Campingplatz oder in unmittelbarer Nähe, ist es die Pflicht des Campers sich den organisierten Löscharbeiten anzuschließen. 

IX. FOLGEN DER NICHTEINHALTUNG DER HAUSORDNUNG IM CAMPINGPLATZ 

1. Der Camper ist verpflichtet sich an alle Bestimmungen der Hausordnung im Campingplatz zu halten.

2. Sollten die Verbote dieser Bestimmungen nicht eingehalten werden, kann die Verwaltung des Campingplatzes dem Camper die Unterkunft im Campingplatz kündigen.

3. Im Falle einer Kündigung der Unterkunft laut den Bestimmungen aus Punkt 2 dieses Artikels, ist der Camper verpflichtet den entstandenen Schaden zu bezahlen. 

Für alle weiteren Informationen bitten wir Sie sich an die Rezeption des Campingplatzes zu wenden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. 

VERWALTUNG DES CAMPINGPLATZES